Nutzungsvereinbarung


Vertrag über die Nutzung folgender möglicher Internetdienste:


1. Automarker.com – materialoptimierende Verschachtelung von Schnittbildern:

Internetdienst von assyst für vollautomatische, materialoptimierende Verschachtelung von Schnittbildern. Parallel können beliebig viele Schnittbilder aus gängigen CAD-Systemen errechnet werden. Automarker.com konvertiert bei Bedarf und nach individueller Absprache im Einzelfall (z.B. maschinenlesbare Formate; weitere Formate nach individueller Absprache) auch Schnittbilder in gängige Formate,
Integriert sind:

  • Automatisches Verschachteln von Schnittteilen
  • Ausgabe Format wie Upload Format
  • Passwort geschützte Kundenumgebung (SSL – Secure Socket Layer)
  • Abruf von Nutzungsstatistiken
  • E-Mail Benachrichtigung nach Fertigstellung der Legeaufträge
  • Datenfreigabe an die Produktionspartner
  • Supporthotline „Automarker“


2. Schnittbildkonvertierung und strukturiertes Legen als Add-on (gegen Aufpreis):

  • Erstellung von Plotfiles
  • Erstellung von Cutfiles
  • Schnittbildkonvertierung in (auch DXF/HPGL/ISO Dateien, weitere Formate nach individueller Absprache)
  • Rubberband
  • Bundle per Bundle
  • Strukturiertes Karo und Streifen Schnittbild


3. Autocost – Auftragsoptimierung als Add-on oder zur Einzelnutzung

Internetdienst von assyst für die Auftragsoptimierung. Mit Autocost wird der Materialbedarf für Produktions,- Vorkalkulationsaufträge - nicht nur pro Schnittbild – kalkuliert.




Nutzungsbedingungen


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei personenbezogenen Wörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
§ 1 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen

Diese Bestimmungen gelten ausschließlich. Die vom Unternehmen im Rahmen seiner Korrespondenz übersandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt.

§ 2 Nutzungsrechte

  1. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Nutzung der Internetdienste „Automarker“ und „Autocost“ („Internetdienste“) sowie die in der Nutzungsvereinbarung vereinbarten Dienstleistungen.
  2. Das Unternehmen erhält im Rahmen der Nutzungsvereinbarung gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der tatsächlichen Nutzung beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Internetdienste zu nutzen.
  3. Autocost stellt eine auf den Standort des Unternehmens bezogene Lizenz dar. Der Internetdienst Autocost darf parallel an dem bestimmten Standort und der konkreten Umgebung des Unternehmens genutzt werden.
  4. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Internetdienste Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Internetdienste wird dem Unternehmen somit ausdrücklich nicht gestattet.
  5. Das Unternehmen ist verpflichtet, durch geeignete Vorkehrungen den Zugriff Dritter auf die Internetdienste zu verhindern. Dritte sind alle Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind.
  6. Sofern das Unternehmen diese Bestimmungen nicht einhält, werden die eingeräumten Rechte unwirksam und fallen unmittelbar an Assyst zurück. Das Unternehmen ist insoweit verpflichtet, die Nutzung der Internetdienste unverzüglich einzustellen. Das Unternehmen wird die Einhaltung dieser Maßnahmen der Assyst durch eine schriftliche Versicherung entsprechend nachweisen. Der Nachweis kann in elektronischer Form erfolgen.
  7. Im Falle der Nutzung von Software von Drittanbietern, wird auf die Third-Party-Verlinkung https://www.assyst.info/about/licenses/ hingewiesen. Sofern Software von Drittanbietern genutzt wird, sind deren Lizenzbestimmungen zu beachten und die Einhaltung sicherzustellen.


§ 3 Überlassung

Das Unternehmen erhält durch Registrierung und Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Assyst Zugang zum Portal, der durch das Unternehmen eigenständig für dessen Arbeitnehmer eingerichtet und verwaltet wird.


§ 4 Urheberrechte

Sämtliche Nutzungsrechte sowie Schutzrechte an den Internetdiensten sowie Teile davon verbleiben in vollem Umfang bei Assyst, soweit Nutzungsrechte nicht ausdrücklich in diesen Bestimmungen dem Unternehmen eingeräumt werden. Aus diesen Bestimmungen wird das Unternehmen weder zur Nutzung von Marken, Logos, Namenszeichen oder sonstiger der Identifikation oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale von Assyst, Automarker und Autocost berechtigt, noch darf er sonstige Kennzeichen verwenden, die in irreführender Weise den Marken, Logos und Namenszeichen oder sonstiger der Identifikation oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale von Assyst, Automarker und Autocost ähnlich sind. Das gilt ebenso für Ausdrucke (physisches Material, wie etwa Prospekte).


§ 5 Support

Anfragen über Supportleistungen werden während der Geschäftszeiten der Assyst von den entsprechenden Mitarbeitenden mündlich, schriftlich oder mittels Fernwartung bearbeitet.


§ 6 Prüfrecht von Assyst

Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird das Unternehmen der Assyst oder einem von ihr beauftragten und für das Unternehmen akzeptablen Dritten die Prüfung gestatten, ob die Nutzung der Internetdienste im Rahmen der hierin gewährten Rechte erfolgt. Das Unternehmen wird der Assyst bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen, insbesondere geforderte Auskünfte erteilen und Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren. Assyst darf die Prüfung in den Räumen des Unternehmens zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch die der Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen lassen. Assyst wird die Prüfung rechtzeitig ankündigen und darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Unternehmens durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Sofern die Prüfung ergibt, dass das Unternehmen die Internetdienste in einem Umfang nutzt, der die gewährten Rechte hinsichtlich der Anzahl der vertragsgegenständlichen Zugänge sowie hinsichtlich der Art der gestatteten Nutzung überschreitet, wird das Unternehmen die notwendigen Rechte unverzüglich entgeltlich erwerben. Der Assyst steht anderenfalls die Geltendmachung ihrer Rechte zu. Im Falle der Überschreitung der erworbenen Zugänge zu den Internetdiensten oder einer anderweitigen nicht vertragsgemäßen Nutzung der Internetdienste trägt das Unternehmen die Kosten der Überprüfung, einschließlich der Kosten für die Beauftragung des Dritten zur Durchführung der Überprüfung.


§ 7 Pflichten des Unternehmens

  1. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Vereinbarkeit der Internetdienste mit vom Unternehmen eingesetzter Drittsoftware sowie Dritthardware. Dabei ist das Unternehmen verpflichtet, vor Vertragsschluss eine entsprechende Prüfung vorzunehmen. Assyst ist nicht verantwortlich für die Vereinbarkeit und damit Nutzbarkeit der Internetdienste im Zusammenhang mit Software sowie Hardware Dritter.
  2. Das Unternehmen bleibt für die Vereinbarkeit der Internetdienste mit vom Unternehmen genutzter Software sowie Hardware auch im Falle von Updates der Internetdienste und der Drittanbietersoftware verantwortlich.
  3. Das Unternehmen ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Internetdienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird das Unternehmen, soweit erforderlich, seine Arbeitnehmer auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
  4. Das Unternehmen ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Es sorgt für die Schulung der Mitarbeiter, welche die Software anwenden.
  5. Das Unternehmen ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  6. Das Unternehmen erhält von Assyst eine ID sowie ein vorläufiges Passwort für die Registrierung als Zugang zu den Internetdiensten.
  7. Das Unternehmen ist verpflichtet, „User ID“ und Passwörter geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  8. Das Unternehmen ist verantwortlich für eine geeignete Internetverbindung und für die für die Nutzung der Internetdienste geeignete Hardware.


§ 8 Zahlung

  1. Die Höhe der Vergütung für die Nutzung der Internetdienste ergibt sich aus den vereinbarten Preisen, wie im Nutzungsvertrag unter Produkte & Services aufgeführt. Das Unternehmen bestätigt das unter Produkte & Services aufgeführte Vergütungsmodell und die Vertragsdauer mit einer Unterschrift.
  2. Automarker „bulk-order“ ist ein im Voraus abonniertes Teilekontingent welches monatlich ab einem Betrag in Höhe von 500,00 EURO in Rechnung gestellt wird. Monatliche Beträge, die weniger als 500,00 EURO betragen, werden jährlich im Voraus dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
  3. Soweit am Ende der Vertragslaufzeit nicht genutzte Teile vorliegen, kann ein Teil dieser „Mindernutzung“ (max. 20% des Umfangs der Folge bulk-order) in die Folgelaufzeit übertragen werden; im Übrigen verfallen die nicht genutzten Teile.
  4. Bei einer tatsächlichen „Mehrnutzung“ der abonnierten festen Größe bzw. eines vorzeitigen Verbrauchs der abonnierten Teileanzahl wird eine Schlussrechnung zum Zeitpunkt des Endverbrauchs der Teile erstellt. Die Schlussrechnung erfolgt für die restliche Vertragslaufzeit in Höhe der monatlichen Pauschalen der Vergangenheit. Die Schlussrechnung enthält die Berechnung der Mehrleistung.
  5. bulk-order kann unlimitiert oder limitiert auf 5.000 Teile pro Tag bestellt werden.
  6. Bei der Variante „Autocost Nutzung“, wird eine vereinbarte monatliche Vergütung im Voraus in Rechnung gestellt. Autocost kann zusammen mit Automarker.com oder zur Einzelnutzung gewählt werden, wobei die Rechnungstellung separat erfolgt.
  7. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche genannten Beträge als Nettobeträge, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  8. Soweit das Unternehmen in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag mit 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (=Euribor) verzinst. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.
  9. Assyst ist berechtigt, den Preis aufgrund von bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Veränderungen der Marktgegebenheiten nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Im Rahmen der Ausübung des billigen Ermessens berücksichtigt Assyst, dass Preiserhöhungen sowie Preissenkungen in gleicher Weise an das Unternehmen weiterberechnet werden. Stellt die Preisanpassung eine Erhöhung des Preises von mehr als 5% dar, kann das Unternehmen das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum anpassungszeitpunkt kündigen.


§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
  2. Das Vergütungsmodell „Autocost“ hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn ihn nicht einer der Vertragspartner 3 Monate vor Ende der Laufzeit in Textform kündigt.
  3. Das Vergütungsmodell „bulk-order“ hat eine Laufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten (wie im Nutzungsvertrag unter Produkte & Services vereinbart). Anschließend verlängert sich der Vertrag zu denselben Konditionen um jeweils 12 Monate, wenn ihn nicht einer der Vertragspartner 3 Monate vor Ende der Laufzeit in Textform kündigt.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Unbeschadet sonstiger Rechte ist Assyst berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, sofern das Unternehmen gegen die vorgenannten Bestimmungen trotz schriftlicher Abmahnung in erheblicher Weise verstößt, insbesondere die Internetdienste über das eingeräumte Nutzungsrecht hinaus nutzt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn das Unternehmen für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der geschuldeten Vergütung oder eines erheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der geschuldeten Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der der Vergütung für zwei Monate erreicht.


§ 10 Mängel/Gewährleistung

  1. Die Verfügbarkeit der Internetdienste kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungsarbeiten, zeitweise eingeschränkt sein.
  2. Die von Assyst überlassenen Internetdienste entsprechen im Wesentlichen der Nutzungsvereinbarung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Internetdienste.
  3. Die Gewährleistung der Assyst hinsichtlich der Überlassung der Internetdienste zur Nutzung, ist auf die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit während der Nutzungsdauer gerichtet, sowie darauf, dass der vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Mängel werden von Assyst nach entsprechender Mitteilung des Mangels seitens des Unternehmens innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl der Assyst durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auch durch Bereitstellung von Updates zum Download sowie durch telefonischen Support oder durch Support via Remote-Zugriff erfolgen.
  4. Bei der Mängelprüfung und -beseitigung wirkt das Unternehmen in erforderlichem und zumutbarem Umfang mit. Insbesondere gestattet das Unternehmen der Assyst den Zugriff auf den Zugang zu den Internetdiensten mittels Telekommunikation. Die hierfür erforderlichen Verbindungen und Daten stellt das Unternehmen nach Anweisung von Assyst her beziehungsweise stellt diese Assyst zur Verfügung.
  5. Das Unternehmen darf eine Minderung der Vergütung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  6. Das Kündigungsrecht des Unternehmens wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
  7. Für den Fall, dass Leistungen der Assyst von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Unternehmens in Anspruch genommen werden, haftet das Unternehmen für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrages des Unternehmens zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern das Unternehmen am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
  8. Das Recht des Kunden, im Übrigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 11 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.


§ 11 Haftung

  1. Assyst haftet nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
    1. Assyst haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Assyst, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (e) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
    2. Assyst haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Assyst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    3. Assyst haftet im Umfang einer übernommenen Garantie sowie für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaft.
    4. Assyst haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend den Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
    5. Assyst haftet für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch Assyst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung das Unternehmen vertrauen darf. Wenn Assyst diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  2. Assyst haftet für den Verlust von Daten insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass das Unternehmen unterlassen hat, in seinem Verantwortungsbereich liegende Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Übrigen haftet Assyst für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
  3. Eine weitere Haftung der Assyst ist dem Grunde nach ausgeschlossen. Insbesondere wird die verschuldensunabhängige Haftung der Assyst für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler nach § 536 a Abs. 1 BGB ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht die Voraussetzungen von § 7 Abs. 1 erfüllt sind.


§ 12 Datenschutz, Geheimhaltung

  1. Das Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass Assyst die Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Alle Daten werden vertraulich behandelt und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Das Unternehmen ist verpflichtet, vertrauliche Informationen geheim zu halten und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren.
  3. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die dem Unternehmen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden und den Inhalt des Angebotsschreibens/der Nutzungsvereinbarung (wie etwa Zugangsdaten und preisliche Vereinbarungen), die Software und jegliche Unterlagen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetdienste in Papierform oder in elektronischer Form zu Verfügung gestellt wurden, betreffen. Das verbleibende Wissen des Unternehmens ist nicht vom Begriff der vertraulichen Informationen umfasst.
  4. Die Vertraulichkeitspflicht gilt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Vertragsende fort.
  5. Das Unternehmen ist verpflichtet die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine beschäftigten Personen sicherzustellen.
  6. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Zugriffen der Assyst auf das IT-System des Unternehmens ist das Unternehmen verantwortlich. Es wird Assyst mitteilen, wenn diese im Zuge der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält und mit ihr die erforderlichen Vereinbarungen treffen.


§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Assyst und ihre verbundenen Unternehmen sind und bleiben Eigentümer aller Eigentumsrechte an den zur Verfügung gestellten Internetdiensten sowie an den offengelegten vertraulichen Informationen und allen Kopien davon, vorbehaltlich der Rechte, die gegebenenfalls von Dritten gehalten werden.
  2. Sämtliche Nutzungsrechte sowie Teile davon verbleiben in vollem Umfang Assyst bzw. dessen Drittlizenzgebern, soweit diese Rechte nicht ausdrücklich in diesen Bestimmungen dem Unternehmen eingeräumt werden.
  3. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem
  4. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods of 11.04.1980).
  5. Die Vertragsparteien vereinbaren den Sitz von Assyst als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag, vorausgesetzt dass das Unternehmen Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder das Unternehmen bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Assyst ist jedoch auch berechtigt an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu klagen.


§ 14 Sonstiges

  1. Assyst entwickelt die Internetdienste laufend weiter und wird diese mittels Updates und Upgrades verbessern. Assyst ist bestrebt, die Internetdienste ständig weiterzuentwickeln, die Zeitpunkte und Häufigkeit der Updates oder Upgrades bestimmt Assyst. Die Weiterentwicklung der Internetdienste kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Internetdienste führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird.
  2. Der Vertrag und seine Anhänge enthalten alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen können in Textform vorgenommen werden.
  3. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass die Nutzung der Internetdienste Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen oder die Nutzung der Internetdienste oder damit verbundener Technologien können im Ausland Beschränkungen unterliegen. Das Unternehmen wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von Assyst steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  4. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag oder diese Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten.
  5. Eine Aufrechnung sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch das Unternehmen sind nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, sofern es sich nicht um solche Ansprüche handelt, die aus den gegenseitigen Rechten und Pflichten des Vertrages zwischen den Parteien entstehen.
  6. Assyst ist berechtigt, Subunternehmer zur Erbringung der vereinbarten vertraglichen Leistungen einzusetzen.




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